Wasserrechte
Alte Wasserrechte – ehehafte Rechte
Alte Wasserrechte vermögen manche Kleinwasserkraftanlage vor dem Untergang zu retten, der ihr durch pauschalisierte Überregelungen heute droht. Insbesondere nehmen
die modernen Restwasserbestimmungen keine Rücksicht auf alte Mühlen. Auch wenn diese bestens in die Landschaft integriert sind und seit Jahrhunderten klaglos laufen, auch wenn
die Betreiber auf eigene Kosten naturnahe Weiher und Kanäle betreiben, ja sogar wenn diese künstlichen und privat finanzierten Gewässer als Naturschutzobjekte beim Bund oder beim Kanton
inventarisiert sind: Die Restwasservorschriften sind immer dieselben und treffen die kleinsten Anlagen am härtesten. Hunderte haben schon den Betrieb eingestellt.
Deshalb hilft der ISKB seinen Mitgliedern, die alten Wasserrechte uneingeschränkt zu behalten. Manchen Behörden
sind diese ein Dorn im Auge, weil sie aus der Zeit vor dem heutigen Staat stammen und dank der Eigentumsgarantie vor dessen Zugriff geschützt sind (ganz im Gegenteil zu Konzessionen, welche alle
einmal ablaufen können). Diese Behörden suchen verschiedenste Wege, die Besitzer dieser Rechte zum Eintausch gegen Konzessionen zu bringen.
Um den Mitgliedern Anwaltskosten zu ersparen und einige grundsätzliche Sachverhalte zu klären, hat der ISKB aus seiner Reservekasse ein Grundlagen-Gutachten finanziert.
Dem ISKB steht überdies eine Sammlung von Gerichtsentscheiden und anderen Dokumenten zur Verfügung. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle.
Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer & Association Des Usiniers Romands