Gutachten Wasserrechte

Zur Klärung der Rechtssituation der ehehaften Wasserrechte und unbefristeten Konzessionen haben ISKB/ADUR von der Rechtawältin Barbara Boner (Bern) ein Rechtsgutachten erarbeiten lassen. Darin wird grundsätzlich auf alle Arten Wasserrechte eingegangen.

Wir freuen uns, den Mitglieder und Freunden von ISKB/ADUR das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Ausgehend von einer Grundlagenstudie der Wasserrechte im Allgemeinen analysiert das Gutachten die verschiedenen Wassernutzungsrechte wie ehehafte Rechte, unbefristete Konzessionen und befristete Konzessionen bezüglich Ihrer Beständigkeit gegen Löschung und Beschneidungen. Auch Aspekte aus der Praxis wie die Vorteile eines Eintrags im Grundbuch werden untersucht.

Es fallen die folgenden Aussagen auf:

  • Es lohnt sich, ehehafte Rechte zu erhalten: Sie sind Zeugen historischer Zeiten, gelten wirklich zeitlich unbe­schränkt und können ohne Enteignungsverfahren nicht in ihrer Substanz beschnitten werden.
  • Die zeitliche Unbeschränktheit von ehehaften Rechten ist besser geschützt als diejenige von zeitlich unbe­schränkten Konzessionen, welche gemäss einem neueren Bundesgerichtsurteil vom Kanton befristet werden können.
  • Bezüglich Beschneidungen durch Restwasser und andere Auflagen sind ehehafte Rechte und Konzessionen etwa gleich stark geschützt (siehe nächster Punkt)
  • Ehehafte Rechte und Konzessionen können soweit beschnitten werden, als dadurch "die Substanz des Rechtes" nicht gefährdet ist - wie weit dies quantitativ geht, siehe nächster Punkt.
  • Wo diese "Substanzgrenze" anzusetzen ist, darin sind sich die Gerichte und Experten uneinig. So ist es gerichtlich nicht geklärt, wie viel Prozente Produktionsverluste durch Umweltauflagen hinzunehmen sind bzw. ab welcher Grenze der Staat ein Enteignungsverfahren durchziehen muss.
  • Offenbar ist diese "Substanzgrenze" abhängig von den öffentlichen Interessen im konkreten Einzelfall.
  • Nützlich ist die Darstellung aller Rechtsbegriffe, auch damit sie fortan richtig verwendet werden.


Das Gutachten ist bewusst in so wenig "Juristenchinesisch" geschrieben wie möglich, damit es für Laien verständlich ist. Der Inhalt nützt Rechtsanwälten in Streitfällen und spart teuere Recherchierkosten ein.

Die Infostelle Kleinwasserkraftwerke kann bezüglich konkreter Einzelfälle beraten – zum Beispiel betref­fend der Auflagen gemäss Gewässerschutzgesetz. Wir können Gruppen und Arbeitsteams begleiten und bei allfälligen Gerichtsfällen helfen. Für Streitfälle können wir in dieser Sache geeignete Rechtsanwälte vermitteln – gerne nehmen wir auch entsprechende Empfehlungen der Mitglieder entgegen.

Das Gutachten wird Mitgliedern kostenlos per E-Mail zur Verfügung gestellt. 

Nichtmitglieder erhalten das Gutachten nach der Einzahlung von

50 CHF zugestellt.