Vorträge an der ISKB-Fachtagung 2011
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Anmeldung von Kleinwasserkraft-Anlagen für KEV
Die Anmeldung für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erfolgt in drei Schritten:
- Anmeldung
- Projektfortschrittsmeldung
- Inbetriebnahmemeldung
Unter diesem Link finden Sie Informationen zu jedem dieser drei Schritte.
Unter diesem Link finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur KEV.
Plädoyer für neue Wasserkraftwerke unter 300 kW
Nützliche Argumentationshilfe des ISKB im Umgang mit Behörden, Verbänden und Massenmedien
Seit einiger Zeit laufen gewisse "Umweltschutz"-Bewegungen Sturm gegen den Neubau kleiner Wasserkraftwerke mit weniger als 300 kW Leistung. Die Argumentation ist immer dieselbe: "Unerträgliche Eingriffe in die Umwelt und lächerlich geringe Produktion".
Dies hier ist ein Versuch, die mit viel Getöse auf öffentlicher, politischer und administrativer Ebene veranstaltete Desinformationskampagne zu entlarven.
Darum bitte nachfolgende PDF-Datei herunterladen, auf eine A4-Doppelseite ausdrucken, auf Format A5 falten und den dadurch entstandenen Faltflyer weiterverteilen!
Denn das ist die beste Werbung für Kleinwasserkraftwerke!
Faltflyer zum Selberdrucken und Verteilen (1 Doppelseite A4)
Pro Kleinwasserkraftwerke!_Prospekt_ISKB
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Nutzung der Wasserkraft bei Mehrzweckanlagen
Broschüre in Englisch mit 24 konkreten Anwendungsbeispielen
ENERGY RECOVERY IN EXISTING INFRASTRUCTURES WITH SMALL HYDROPOWER PLANTS
Multipurpose_schemes_brochure.pdf
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Die Bedeutung der kleinsten Kleinwasserkraftwerke
Newsletter Nr. 11 des Programms Kleinwasserkraftwerke
Der Newsletter Nr. 11 des Programms Kleinwasserkraftwerke weist auf die Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz 2009 (WASTA) hin. Diese ist neu im Internet verfügbar. Kleinstwasserkraftwerke – d.h. Kraftwerke mit einer Ausbauleistung von weniger als 300 Kilowatt – sind darin pauschal mit einer Jahresproduktion von 190 Millionen Kilowattstunden berücksichtigt.
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Rückliefertarif in Gefahr
Vorsicht beim Kraftwerk-Ausbau: MKF-Abnahmevertrag hinfällig!
Werden Kleinwasserkraftwerke ausgebaut, welche vom "15-Räppler" (MKF-Abgeltung) profitieren, besteht die Gefahr, dass der Abnahmevertrag mit dem Elektrizitätswerk erneuert werden muss. In diesem Fall ist das EW nicht mehr verpflichtet, den "15-Räppler" anzuwenden.
Auf Grund der zurzeit blockierten KEV heisst das, dass trotz Ausbau einer Anlage der Strom nur noch zum Markttarif entschädigt wird. Die Gefahr besteht insbesondere bei Projekten, welche sich auf der KEV-Warteliste befinden und mit denen beim Ausbau nicht zugewartet wird.
Ein Ausweg bietet sich über den Ökostrom-Markt: Gemäss VUE herrscht zurzeit eine grosse Nachfrage nach Wasserkraft-Strom.
Interessenten können sich direkt beim VUE melden (www.naturemade.ch)
[Programm Kleinwasserkraft]
Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer & Association Des Usiniers Romands